Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat ein überfälliges Machtwort gesprochen: Es hat klargestellt, dass das schlichte Tragen eines weite Teile des Körpers bedeckenden Badeanzugs die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht bedroht.
Sie haben daran erinnert, dass Frankreichs strikt weltlich ausgerichtete Staatsordnung besagten Staat zu religiöser Neutralität verpflichtet, nicht aber den Bürger, der ja gerade unbehelligt vom Staat sein Leben im Einklang mit seinem Glauben gestalten dürfen soll. ...