Freibeträge mindern monatliche Last
Franziska Hugenschmidt
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Di, 23. Dezember 2008
Kreis Lörrach
Experten zum Thema: Wer Vorsteuerabzüge geltend machen will, muss Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2009 eintragen lassen
LÖRRACH. Die Lohnsteuerkarte ist das Grundlagendokument, das dem Arbeitgeber ermöglicht, die Abrechnung der monatlichen Einkommensteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer eines Arbeitnehmers zu berechnen. Im Unterschied zum letzten Jahr enthält die neue Lohnsteuerkarte 2009 die persönliche Identifikationsnummer. Für Arbeitnehmer interessanter aber sind die Felder darunter, denn dort können auf Antrag des Steuerpflichtigen vom Finanzamt Freibeträge eingetragen werden.
Durch die Eintragung der Freibeträge senken sich die Abzüge für die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Somit muss der Arbeitnehmer nicht bis ins Jahr 2010 warten, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Die Erhöhung der Nettoauszahlung ist unter anderem auch entscheidend für ...