Freie Flächen für die ausufernde Elz
Frühere Hochwasser sind die Grundlage der Berechnungen für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten bei Winden.
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WINDEN (em). Entlang der Elz werden Gebiete auf den Gemarkungen Nieder- und Oberwinden durch Rechtsverordnung zu Überschwemmungsgebieten erklärt. Darüber wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung informiert.
Das Gesamtgebiet umfasst 61 Hektar und bezieht sich auf Ausdehnungen entlang des Flusses zwischen den Gemarkungsgrenzen zu Bleibach und Elzach. Diese Überschwemmungsgebiete dürfen teilweise keine Nutzungsänderung erfahren. Die ...