Zischup-Interview

"Für eine Einbürgerung muss ein Ausländer unter anderem gut deutsch sprechen"

Asyl und Einbürgerung, das sind die Themen über die Max Münster mit Willy Rauchs (Fördergesellschaft der Handwerkskammer) gesprochen hat. Er ist Schulsozialarbeiter am Berufsschulzentrum Bissierstraße und Mitarbeiter im Projektverbund "Bleiberecht" in Freiburg.  

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Glücklich, wer schließlich seine Einbürgerungsurkunde in den Händen hält.  | Foto: dpa
Glücklich, wer schließlich seine Einbürgerungsurkunde in den Händen hält. Foto: dpa
Zischup: Wo wohnen Asylbewerber?

Willy Rauchs: Sie wohnen die ersten Monate, wenn sie nach Deutschland kommen in Flüchtlingswohnheimen.

Zischup: Wann oder warum können Menschen einen Asylantrag stellen?

Rauchs: Wenn im eigenen Land Krieg herrscht, sie verfolgt oder gefoltert werden oder sie Repressionen erleben. Keine Gründe für einen Asylantrag sind wirtschaftliche Gründe oder Gesundheit.

Zischup: Welche Hilfen erhalten Asylbewerber und was müssen sie dabei beachten?

Rauchs: Sie erhalten eine Chipkarte oder Lebensmittelgutscheine zum Einkaufen und etwa 40 Euro Bargeld monatlich. Bisher durften sie den Landkreis, in dem sie gemeldet sind, nicht ohne Erlaubnis verlassen. In Baden-Württemberg gibt es seit Kurzem ein neues Gesetz, nach dem Flüchtlinge jetzt ohne extra Beantragung reisen können. Dies gilt nur für Baden-Württemberg.

Zischup: Wie erhält man die deutsche Staatsbürgerschaft und was wird dafür benötigt?

Rauchs: Für eine Einbürgerung muss ein Ausländer mindestens acht Jahre in Deutschland leben, gut deutsch sprechen, Arbeit haben, das heißt seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, und einen Einbürgerungstest machen.

Zischup: Wie erhält man in anderen europäischen Ländern die Staatsbürgerschaft?

Rauchs: In Frankreich zum Beispiel kann man nach fünf Jahren Aufenthalt die französische Staatsbürgerschaft beantragen. Jeder, der in Frankreich geboren ist, bekommt dort automatisch die französische Staatsangehörigkeit. Das ist anders als in Deutschland. In anderen europäischen Ländern, etwa in der Schweiz, muss man auch länger als acht Jahre im Land leben, um eingebürgert werden zu können.

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