"Für Riedichen ist es unbefriedigend"
Fräsgut Schlechtbach bleibt / Zeller Regressanspruch fixiert.
ZELL/SCHOPFHEIM. Das Fräsgut auf dem Wanderparkplatz Schlechtbach kann bleiben, die Stadt Zell behält sich aber Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Schopfheim und das Landratsamt vor. Dies gilt für den Fall, dass im Riedicher Trinkwasser in einer nahen oder fernen Zukunft doch noch Schadstoffe auftauchen, die sich eindeutig dem auf dem dem Parkplatz verteilten Material zuordnen lassen.
Bürgermeister Rümmele zitierte aus dem in der umstrittenen Angelegenheit angefertigten Gutachten. Darin bescheinigt das Regierungspräsidium, der Einbau des ...