Für sein Tun nicht verantwortlich
51-jähriger Brandstifter muss in psychiatrische Klinik
OFFENBURG (ges). Weil der Betroffene an einer schweren psychischen Störung leidet, stand seine Schuldunfähigkeit von Prozessbeginn an fest, auch wenn ihm fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und schwere Brandstiftung nachgewiesen werden konnten. Das mehrtägige Verfahren mit Sachverständigen und Zeugen diente dazu herauszufinden, ob der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse oder nicht.
Da weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, ordnete die zweite große Strafkammer des Landgerichts gestern eine Zwangseinweisung an. Auf Nachfrage des Betroffenen (er wird bewusst nicht als "Angeklagter" oder "Täter" bezeichnet), wie lange er denn in der Klinik ...