Wollen Urlauber für Reisemängel Geld zurückhaben, wird es oft schwierig. Das gilt schon für die Frage, wie viel sie verlangen können. Dabei helfen verschiedene Tabellen.
Der Pool verdreckt, der Balkon winzig, das Essen flau – Gründe sich zu ärgern, gibt es im Urlaub viele. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, beschwert sich beim Veranstalter. Und der muss bei nachweisbaren Mängeln, auf die der Urlauber ihn rechtzeitig hingewiesen hatte, eventuell vom Reisepreis etwas zurückzahlen. Bloß, wie berechnet sich der ...