Die Gesetzessituation beim Windkraftausbau hat sich geändert. Im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch mit Gutach und Simonswald wurde sie den Räten vorgestellt.
Spätestens ab 2028 wird es keine Konzentrationszonen für Windkraft mehr geben. So sieht es die neue Rechtslage vor. Die Gemeinderäte der drei Gemeinden müssen nun in den nächsten Sitzungen entscheiden, ob das Verfahren der Teilfortschreibung und die im Flächennutzungsplan von 2001 ausgewiesenen zwei Windkraft-Konzentrationszonen aufgehoben werden sollen.
Der Ausbau der Windkraft soll ...