Das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz befürwortet den Kauf illegal beschaffter Steuerdaten nur in Einzelfällen.
KOBLENZ. Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat zwar Ankauf und Verwertung der ersten von Rheinland-Pfalz beschafften Steuer-CD gebilligt. Dabei wurden jedoch Grenzen für die Zukunft aufgestellt. Es dürfe keinen ...