Gericht: Keine Anklage gegen Beamten
Nach Schüssen im Mai 2017.
EMMENDINGEN (ja). Es bleibt bei der Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten, der im Mai 2017 bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer bewaffneten psychisch Kranken geschossen und den 61-Jährigen tödlich verletzt hatte. Das bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel; möglich wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde.
Die Polizei war am 4. Mai 2017 in eine betreute Wohngruppe für psychisch Kranke in der Unterstadt ...