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Gericht stärkt Persönlichkeitsschutz von Prominenten

Christian Rath
  • Mi, 07. März 2007
    Panorama

Caroline von Monaco und Ehemann Ernst-August hatten gegen Abdruck von Urlaubsfotos geklagt / Teilerfolg vor Bundesgerichtshof.

KARLSRUHE. Prominente sind künftig in Deutschland besser vor aufdringlichen Pressefotografen geschützt. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht. Gegen ...

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