Darf eine Offenburger Apotheke ihre Kunden mit Rabatten und Prämien ködern? Ja, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Damit ist der Douglas-Taler gerettet – wenn auch mit Einschränkungen.
Bisher war die Rechtsprechung völlig uneinheitlich; manche Gerichte hatten solche Bonussysteme verboten, andere hatten sie erlaubt. Eines der sechs Verfahren hatte seinen Ursprung in Offenburg. Das Apotheker-Ehepaar Douglas führte in seinen drei Apotheken den so genannten Douglas-Taler ein. Pro ...