Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Grundgesetzänderung von 1998.
FREIBURG. Seit 1998 können Wohnungen zur Strafverfolgung abgehört werden. Heute, rund fünf Jahre später, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieser Grundgesetzänderung. Geklagt hatten unter ...