Haft, aber keine anschließende Sicherungsverwahrung
Täter, der sich an Sechsjähriger verging, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie Schmerzensgeld verurteilt.
Täter, der sich an Sechsjähriger verging, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie Schmerzensgeld verurteilt.
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