In allen 76 Anklagepunkten wurde ein Emmendinger schuldig gesprochen: Er stalkte eine Mutter und ihre Tochter. Das milde Strafmaß von 15 Monaten beruht auf einer eingeschränkten Schuldfähigkeit.
Ende vergangener Woche wurde vom Landgericht Freiburg das Urteil im Emmendinger Stalker-Fall gefällt. Der Angeklagte wurde in allen 76 Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ...