Fragen & Antworten
Handy am Steuer: Das sind die Regeln und die Bußgelder
Nur mal schnell draufschauen? Schlechte Idee. Die Nutzung von Smartphone und Co. im Auto ist streng geregelt. Aus gutem Grund: Ablenkung am Steuer ist richtig gefährlich - und teuer.
Till Simon Nagel (dpa)
Mo, 6. Okt 2025, 11:55 Uhr
Auto & Mobilität
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- Telefonieren mit dem Telefon am Ohr
- SMS schreiben oder lesen
- Anrufe annehmen oder ablehnen, wenn dafür das Telefon in die Hand genommen werden muss
- generell elektronische Geräte bedienen, die dafür aufgenommen oder gehalten werden müssen
- Das Verbot gilt laut ADAC für "alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation" dienen. Es umfasst also zum Beispiel auch Smartwatches, Navigationsgeräte, Tablets oder Virtual-Reality-Brillen.
- Smartphone, Tablet und Co. dürfen nur dann während der Fahrt genutzt werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden oder mit dem Auto verbunden sind.
- Telefonieren über Freisprecheinrichtung ist also okay.
- Aber auch dann, so der ADAC, darf man nur kurz vom Verkehrsgeschehen auf das Gerät blicken - wenn es die Straßen-, Verkehrs- oder Sichtverhältnisse erlauben. Klingt unklar? Ist es auch, weil der Gesetzgeber zur Dauer von "kurz" keine Angaben macht.
- Eine Faustregel: Ein Blick auf das Zentraldisplay zum Prüfen des nächsten Routenabschnitts wird okay sein, das Einstellen einer neuen Ausweichroute dürfte schon nicht mehr kurz sein. Dafür fährt man besser rechts ran.
- Die Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen benutzen, damit man bei der Bedienung nicht den Blick von der Straße wenden muss.
- Ausnahme Head-up-Display: Geräte zur Sichtfeldprojektion dürfen benutzt werden, wenn sie grundlegende Informationen zum Fahrzeug, Verkehrszeichen oder Streckenführung anzeigen.
- Laut StVO, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Nur dann dürfen Smartphone und Co. in die Hand genommen werden.
- Achtung: Die zeitweise Abschaltung des Motors durch eine Start-Stop-Automatik - etwa an Ampeln oder im Stau - gilt nicht als vollständiges Abschalten des Motors. Im Stau die Nachrichten zu checken, kann also ebenfalls zu einer Geldbuße führen.
- Die StVO sieht auch Ausnahmen vor. Zum Beispiel für automatisch aktivierte elektronische Einparkhilfen mit Radar oder Kameras. Und - macht ja Sinn - auch für elektronische Seitenspiegel.
- Ja, grundsätzlich schon. Fahrradfahrer müssen aber einfach nur anhalten. Dann dürfen sie elektronische Geräte ohne Einschränkungen nutzen, so der ADAC.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet nach Gefährdungspotenzial der Nutzung:
- Einfache Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Kraftfahrzeugs kostet 100 Euro und führt zu einem Punkt im Zentralregister.
- Gefährdet die Nutzung andere Verkehrsteilnehmer kostet das 150 Euro und 2 Punkte. Ein Monat Fahrverbot ist möglich.
- Führt die Nutzung zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kostet das 200 Euro und möglicherweise einen Monat Fahrverbot.
- Fahrradfahrer zahlen 55 Euro.