Höhere Friedhofsgebühren
Kostendeckungsgrad soll auf 60 Prozent steigen / Beerdigungen an Wochenenden weiter möglich.
KANDERN. Die Verwaltung hat ihre Friedhofssatzung inklusive Gebührenordnung komplett überarbeitet mit dem Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zu erreichen. Der Verwaltungsausschuss nahm das Zahlen- und Paragrafenwerk einstimmig an.
Aus den Erläuterungen von Kämmerer Benedikt Merkel wurde deutlich, dass bei der Erarbeitung der Gebührenordnung viele Faktoren eine Rolle spielten ...