Justiz

Illegale Hundezucht in Badenweiler: Mutter und Tochert wollen Berufung gegen Urteil einlegen

Bei einer Durchsuchung werden kranke und verwahrloste Zwergspitze gefunden. Gut zwei Jahre später verurteilt ein Gericht zwei Frauen. Nun soll es in die nächste Instanz gehen.  

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Die Frauen sollen Zwergspitze gehalten haben (Symbolbild).  | Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Die Frauen sollen Zwergspitze gehalten haben (Symbolbild). Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)

Sie fügten aus Gerichtssicht zahlreichen Zwergspitz-Hunden Leid und Schmerz zu: Nun greifen zwei Frauen das Urteil des Amtsgerichts im südbadischen Müllheim wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz an. Wie das Gericht auf Anfrage mitteilte, legten Mutter und Tochter Rechtsmittel ein. Die nächste Instanz wäre dann das Landgericht.

Die Direktorin des Amtsgerichts, Sabine Schlöffel, sagte auf Anfrage, die Mutter der 23-jährigen Züchterin habe bereits Berufung einlegt. Der Anwalt der 23-Jährigen, Till Weckmüller von der Freiburger Kanzlei Mandic, sagte auf Anfrage, auch seine Mandantin wolle in Berufung gehen.

Fall löste Aufsehen aus

Der Fall hatte überregional Aufsehen ausgelöst. Die 23-jährige Hauptangeklagte war zu einem ganzen Bündel von Geldbußen mit einem Gesamtbetrag von gut 138.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts Zwergspitze illegal gezüchtet und mit ihnen gehandelt hatte.

Zusätzlich müssen die Frau und ihre Mutter jeweils 180 Tagessätze von je 10 Euro zahlen, da sie laut Urteil mindestens 44 Zuchthunden Leid und Schmerzen zufügten.

Das Gericht stellte Mitte des Monats fest, dass Hunde teils in engen verdreckten Transportboxen gehalten wurden. Die Tiere seien demnach teils krank und verhaltensgestört gewesen - so hatten einige laut Anklage Angst, sich draußen aufzuhalten. Vor gut zwei Jahren waren bei einer Durchsuchung in einem Haus in Badenweiler 66 Zwergspitze beschlagnahmt worden.

Laut Tierschutzorganisation Peta wurden die Kleinhunde über soziale Netzwerke vor allem in die Schweiz, nach Frankreich und in andere EU-Staaten verkauft. Die Verteidiger der beiden Frauen hatten in dem Prozess jeweils Freispruch gefordert.

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