Im Kommunalrecht sind aller guten Dinge drei

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Im Kommunalrecht sind aller guten Dinge drei

Eigentlich war’s eine reine Formalie: Weil den Planern beim Antrag auf die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Prechtal Schrahöfe-Simmes ein Formfehler unterlaufen ist, muss nun eine erste Anhörungsrunde der Behörden noch einmal durchgeführt werden. Das muss die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes beschließen. Doch so einfach ist es nicht: Zunächst müssen die Gemeinderäte der drei Verbandsgemeinden ihrerseits den Beschluss dazu fassen. Das hat der Gemeinderat Elzach am Dienstagabend einstimmig getan. Gleichzeitig beauftragte er die Delegierten in der Verbandsversammlung, diesen Beschluss umzusetzen. Doch plötzlich war alles wieder anders. Warum? Als Aufsichtsratsvorsitzender der Nahwärmegenossenschaft Prechtal gilt Elzachs Bürgermeister Roland Tibi als befangen. Er durfte an der Abstimmung also nicht teilnehmen. Darauf wurde er von Hauptamtsleiter Urs Eble aufmerksam gemacht, aber erst, als das Kind schon im sprichwörtlichen Brunnen lag. Was tun? Auf Tibis Antrag hin hob der Gemeinderat seinen eben gefassten Beschluss wieder auf. Daraufhin übergab Tibi die Sitzungsleitung an seine erste Stellvertreterin Martina Kury. Die rief den nun wieder offenen Tagesordnungspunkt erneut auf, verlas die schon bekannte Sitzungsvorlage und ließ nochmal darüber abstimmen. Was Wunder: Auch dieses Mal votierte der Gemeinderat einstimmig für die Sitzungsvorlage. Wir haben gelernt: Kommunalrecht kann ganz schön tückisch sein. Mitunter muss man dieselbe Sache dreimal beschließen.
Schlagworte: Roland Tibi, Martina Kury, Urs Eble
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