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Im Nationalpark gilt ein vollkommenes Sammelverbot

  • pri

  • Fr, 13. September 2019
    Ortenaukreis

Parkranger haben in dieser Saison noch keine gravierenden Verstöße geahndet / Vorsicht: Im Elsass gibt es härtere Strafen.

Diese Menge Heidelbeeren entspricht ei...im „ortsüblichen Umfang“.   | Foto: Anita Fertl
Diese Menge Heidelbeeren entspricht einer geduldeten Sammelmenge im „ortsüblichen Umfang“. Foto: Anita Fertl
SEEBACH (pri). Was im benachbarten Elsass mit dreistelligen Bußgeldern geahndet wird, bleibt auf dieser Seite des Rheins meist unbestraft: das Sammeln von Heidelbeeren in großen Mengen. Doch was sind nun große Mengen? Das ist ein dehnbarer ...

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