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Im Schatten werkeln

  • Maik Heitmann

  • Sa, 03. Januar 2009
    Geld & Finanzen

Ob als Maurer, Frisörin oder über Ebay: Schwarzarbeit ist strafbar / Ohne Rechnung heißt aber nicht ohne Garantie

Wer seinem Kumpel kostenlos beim Verpu.... Aber wo fängt der Gesetzesbruch an?   | Foto: ddp
Wer seinem Kumpel kostenlos beim Verputzen des Hauses hilft, ist kein Schwarzarbeiter. Aber wo fängt der Gesetzesbruch an? Foto: ddp

Natürlich kann niemand genau sagen, wie viel Geld die Bundesbürger in Schwarzarbeit investieren. Es wäre ja keine Schwarzarbeit mehr. Doch schätzen Experten, dass sich der Gesamtbetrag auf viele Milliarden Euro beläuft – pro Jahr. Doch wann handelt es sich um Arbeit, die im Dunkeln, also verborgen vor den Augen des Fiskus stattfindet?

Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit, also die gelegentliche Mitarbeit beim Rasenmähen oder Äpfelpflücken. Verboten ist es, wenn ein angestellter Maurer in seiner Freizeit Häuser hochzieht; oder wenn die arbeitslose Frisörin in ihrer Wohnung einen ...

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