Account/Login

In beiderseitigem Einvernehmen

  • Sa, 28. Juni 2014
    Haus & Garten

Ein Mietaufhebungsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich erfolgen / Dann ist eine explizite Kündigung nicht nötig .

Im Streit wird dem Mieter auch mal vor...aber nicht als Mietaufhebungsvertrag.   | Foto: fotolia.com/K.-P. Adler
Im Streit wird dem Mieter auch mal voreilig nahegelegt, auszuziehen. Das gilt aber nicht als Mietaufhebungsvertrag. Foto: fotolia.com/K.-P. Adler
Ein Mietvertrag wird in den meisten Fällen durch eine schriftliche Kündigung beendet. Diese hat ihren Sinn darin, dass der Mieter wegen der erheblichen Folgen vor einer übereilten mündlichen Kündigung, die er hinterher bereut, geschützt werden soll (OLG Hamm, Beschluss 23.11.1981 – 4 ReMiet 8/81).
Vermieter und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel