Die meisten verbinden den Bereitschaftsdienst mit Ärztinnen und Ärzten oder Pflegekräften im Krankenhaus. Doch auch in anderen Bereichen leisten Angestellte Bereitschaftsdienste, etwa bei der Polizei, in IT-Unternehmen oder im Handwerk.
Auch wenn der Name Hinweise darauf gibt, worum es geht, sieht jeder Bereitschaftsdienst anders aus. "Da gibt es keine einheitliche Definition", sagt Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Häufig regeln Tarifverträge die Feinheiten. Das sollten Beschäftigte über Bereitschaftsdienste wissen.
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