Account/Login

Infantilität schützt nicht vor Strafe

  • Do, 12. Dezember 2013
    Emmendingen

     

VOR GERICHT: 43-jähriger Angeklagter wird wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

EMMENDINGEN. Schuld sind immer die anderen − oder die Umstände. Wie ein roter Faden zieht sich dieses Erklärungsmuster durch das Leben eines 43-Jährigen, der sich vor dem Emmendinger Schöffengericht wegen versuchter räuberischer Erpressung zu verantworten hatte. Zu einem Jahr Freiheitsstrafe, verbunden mit einer Geldauflage von 3000 Euro und zwei Jahre Bewährungszeit wurde er verurteilt.

"Tut mir wirklich leid, ich weiß nicht, wie das gekommen ist, fragen sie die Antidepressiva", erklärt er zu den sichergestellten Mails, die er seit Dezember 2012 an das Opfer, einen 65-jährigen flüchtigen Bekannten, geschrieben ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel