Infantilität schützt nicht vor Strafe

VOR GERICHT: 43-jähriger Angeklagter wird wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.  

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EMMENDINGEN. Schuld sind immer die anderen − oder die Umstände. Wie ein roter Faden zieht sich dieses Erklärungsmuster durch das Leben eines 43-Jährigen, der sich vor dem Emmendinger Schöffengericht wegen versuchter räuberischer Erpressung zu verantworten hatte. Zu einem Jahr Freiheitsstrafe, verbunden mit einer Geldauflage von 3000 Euro und zwei Jahre Bewährungszeit wurde er verurteilt.

"Tut mir wirklich leid, ich weiß nicht, wie das gekommen ist, fragen sie die Antidepressiva", erklärt er zu den sichergestellten Mails, die er seit Dezember 2012 an das Opfer, einen 65-jährigen flüchtigen Bekannten, geschrieben ...

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