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Entscheidung

Islamistische Gefährder aus dem Ausland dürfen weiter abgeschoben werden

Sebastian Kaiser
  • Fr, 28. Juli 2017
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BZ-Plus Auch weiterhin dürfen ausländische Gefährder aus Deutschland abgeschoben werden – die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Beschluss am Donnerstag veröffentlicht. Das Urteil der Richter ist folgerichtig – am grundlegenden Problem mit der gewaltbereiten Salafistenszene ändert es aber nichts.

Auch weiterhin dürfen ausländische Gefährder aus Deutschland abgeschoben werden – die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und den Beschluss am Donnerstag veröffentlicht. Das Urteil der Richter ist folgerichtig – am grundlegenden Problem mit der gewaltbereiten Salafistenszene ändert es aber nichts.

Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gehen die Sicherheitsbehörden in Deutschland deutlich härter gegen islamistische Gefährder vor, als dies vorher der ...

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