Karl-Otto-Platz mieten
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Die Nutzer des Karl-Otto-Platzes müssen künftig bei der Miete tiefer in die Tasche greifen. Der Ortschaftsrat hat am Dienstag einer Erhöhung der Gebührensatzung zugestimmt. Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, wonach die Kommune für derartige Leistungen (Gebühreneinnahmen für Grillplätze und ähnliche Objekte) der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Mit dem Blick auf die angespannte Haushaltslage hält es das Rechnungsamt für geboten, die Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) an die Gebührenschuldner weiterzugeben. Auf Antrag von Kuno Hamm wurden die Beträge gerundet. Daraus ergeben sich folgende Mietpreise: Bis 20 Personen: 35 Euro (bisher 30 Euro); ab 21 bis 50 Personen: 60 Euro (50 Euro); über 50 Personen: 120 Euro (100 Euro) pro Veranstaltungstag.
In der Sitzung hat Ortsvorsteher Patrick Fertig über die Absperrungspläne während des Betriebs des Rückhalteraums Elzmündung im Falle einer flächenhaften Flutung informiert. Zur Gefahrenabwehr für Menschen und zur Sicherung der Rückzugsmöglichkeiten für die im Rückhalteraum lebenden Wildtiere sollen auf Gemarkung Schwanau 24 Drehschranken installiert werden. Hintergrund der Vollsperrung während der Flutungen ist das Verhalten zahlreicher Schaulustiger bei der ersten Probeflutung des Polders Altenheim, die Verbotsschilder missachteten, sich selbst in Gefahr brachten und zahlreiche Rehe an der Flucht aus dem Überschwemmungsgebiet hinderten. Aufgeschreckt rannten die Tiere ins Wasser und ertranken. Ratsmitglied Kuno Hamm vermisste in der Vorlage klare Regelungen für den Betrieb des Waldkindergartens und sorgte sich um die Unerreichbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen während der Zeit der Flutungen. Ungeklärt sei bisher auch, zu welchem Zeitpunkt die Schranken geschlossen und wieder geöffnet werden und wer die Kosten trägt.