Das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot in Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.
KARLSRUHE. Die Einschränkungen für Händler seien "zumutbar", beschloss eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Gerichts. Seit März 2010 dürfen Tankstellen, Supermärkte und Kioske in der Zeit zwischen 22 Uhr ...