Polizei-Affäre

Keine Erinnerung mehr - Strobl erneut in Ausschuss befragt

Seit bald drei Jahre befasst sich der Landtag mit Missständen bei der Polizei. Schon zwei Mal wurde auch Innenminister Thomas Strobl befragt, nun musste er erneut aussagen.  

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Musste erneut vor dem Untersuchungsaus...en: Innenminister Thomas Strobl (CDU).  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Musste erneut vor dem Untersuchungsausschuss erscheinen: Innenminister Thomas Strobl (CDU). Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Untersuchungsausschuss zu Missständen bei der Polizei hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) Erinnerungslücken geltend gemacht. Er habe in seinen früheren Vernehmungen alles gesagt, was zu sagen sei, sagte Strobl im Landtag in Stuttgart. Die Vorfälle lägen zu weit zurück. Er könne sich an einzelne Details nicht mehr erinnern, sagte der CDU-Politiker auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten. "Da liegen einfach zu viele Jahre dazwischen."

Strobl war bereits im Herbst 2022 in zwei Sitzungen über Stunden durch die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss befragt worden. Der Ausschuss befasst sich seit rund drei Jahren mit sexueller Belästigung bei der Polizei, mit der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl. 

In vielen Monaten zahlreiche Zeugen befragt

Es geht auch darum, wie der inzwischen vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei auf seinen Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden. Nach Angaben des Landtags wurden bislang 57 Zeuginnen und Zeugen befragt.

Auslöser für den Untersuchungsausschuss war der Fall rund um den Inspekteur der Polizei. Dem damals ranghöchsten Polizeibeamten im Land war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. 

Er war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.

© dpa‍-infocom, dpa:250630‍-930‍-735868/1

Schlagworte: Thomas Strobl

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