Account/Login

Keine Kracher in Kinderhände!

  • Fr, 28. Dezember 2012
    Ortenaukreis

     

Heute, morgen und an Silvester dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden / Zündung nur an Silvester und Neujahr erlaubt.

Die zuständigen Behörden  warnen vor i...itsstandard und seien hochgefährlich.   | Foto: dpa
Die zuständigen Behörden warnen vor illegal aus dem Ausland eingeführten Feuerwerkskörpern. Die Knaller entsprächen oft nicht dem deutschen Sicherheitsstandard und seien hochgefährlich. Foto: dpa

ORTENAU (hrö). Der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern ist von heute bis einschließlich Montag erlaubt. Franz Untersteller, Umweltminister des Landes, warnte gestern vor dem Kauf von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern: "Nur Böller und Raketen, die die BAM-Zulassung haben oder ein CE-Zeichen tragen, sind bei korrekter Bedienung auch sicher." Die Silvestertradition sollte auch niemand dazu verleiten, mit Feuerwerkskörpern unsachgemäß oder gar leichtsinnig umzugehen, mahnt Matthias Konrad, Sachbearbeiter der Abteilung Gewerbeaufsicht im Landratsamt in Offenburg: "Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug!"

Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung frei gegeben und mit dem Kürzel BAM gekennzeichnet. Außerdem verkauft werden dürfen Feuerwerkskörper mit dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel