Keine Kracher in Kinderhände!
Heute, morgen und an Silvester dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden / Zündung nur an Silvester und Neujahr erlaubt.
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ORTENAU (hrö). Der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern ist von heute bis einschließlich Montag erlaubt. Franz Untersteller, Umweltminister des Landes, warnte gestern vor dem Kauf von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern: "Nur Böller und Raketen, die die BAM-Zulassung haben oder ein CE-Zeichen tragen, sind bei korrekter Bedienung auch sicher." Die Silvestertradition sollte auch niemand dazu verleiten, mit Feuerwerkskörpern unsachgemäß oder gar leichtsinnig umzugehen, mahnt Matthias Konrad, Sachbearbeiter der Abteilung Gewerbeaufsicht im Landratsamt in Offenburg: "Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug!"
Zugelassene Feuerwerkskörper sind von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung frei gegeben und mit dem Kürzel BAM gekennzeichnet. Außerdem verkauft werden dürfen Feuerwerkskörper mit dem ...