Keine Pizza über die Grenze
Schweizer Zoll entschied gegen ein Sonderverfahren für Pizzalieferanten / Pizza muss bei Einfuhr in Schweiz weiter verzollt werden.
BAD SÄCKINGEN. Die Schweizer Zollbehörde hat im Pizzastreit entschieden: Es wird kein Sonderverfahren für deutsche Pizzadienste geben, das heißt Pizza und Pasta müssen bei der Einfuhr in die Schweiz weiterhin verzollt und versteuert werden.
Begonnen hatte das Ganze damit, dass Schweizer Gewerbetreibende das Ausmaß der Pizzalieferungen beim Zoll angeprangert hatten, erzählte Uwe Böhm, Geschäftsführer und Leiter Geschäftsfeld International der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. "Daraufhin musste der Zoll tätig werden."Anfang 2014 ...