Neue Regeln für Plakatierung

Kippenheim erlaubt Wahlwerbung nur an drei Plätzen

Kippenheim will das wilde Plakatieren im Ort eindämmen. Wahlwerbung wird künftig nur noch auf drei mobilen Stellwänden möglich sein. Auch Vereine sind von den neuen Regeln betroffen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bei den nächsten Landtagswahlen sollen... Plätzen Wahlwerbung betreiben dürfen.  | Foto: Heidi Foessel
Bei den nächsten Landtagswahlen sollen in Kippenheim Parteien nur noch an drei Plätzen Wahlwerbung betreiben dürfen. Foto: Heidi Foessel
Rechtzeitig vor der nächsten Landtagswahl am 14. März 2021 hat sich der Gemeinderat zu neuen Regeln für das Plakatieren entlang der Gemeindestraßen und an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel