Wer bei einer Wahl gewählt wird, hat die Pflicht, das Ehrenamt anzunehmen. Auch, wenn man sich gar nicht hat aufstellen lassen. Im Ortschaftsrat Wies wurde ein Nachrücker verpflichtet – unter Protest.
Die nächsten Kommunalwahlen stehen bereits im Juni 2024 an. Im Wieser Ortschaftsrat wurde vor wenigen Tagen ein Nachrücker vereidigt. Foto: Oliver Dietze
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Jörg Schultheiß wurde vor wenigen Tagen im Ortschaftsrat Wies als Nachrücker vereidigt. Dabei betonte er, dass er das Amt nur unter Protest annehme, da er sich bei der Kommunalwahl 2019 nicht hat aufstellen lassen. "Man hat gar keine Wahl, die Wahl nicht anzunehmen", sagt Schultheiß auf BZ-Nachfrage. Er ...