Kommentar

Bewährungsstrafe nach tödlichem Lörracher Raserunfall ist für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar

BZ-Plus Nach einem Raserunfall mit Todesfolge auf der A5 bestätigt das Landgericht Freiburg das milde Urteil des Lörracher Amtsgerichts. Unser Autor meint, eine Haftstrafe wäre die angemessene Sanktionierung gewesen.  

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Schlagworte: Lörracher Raserprozess

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