Polizeiskandal
Landesinnenminister Strobl muss wieder vor den Polizeiausschuss - und verweist auf Erinnerungslücken
Seit bald drei Jahren befasst sich der Landtag mit Missständen bei der Polizei. Schon zwei Mal wurde auch Innenminister Thomas Strobl befragt, nun musste er erneut aussagen.
dpa
Mo, 30. Jun 2025, 20:15 Uhr
Südwest
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Im Untersuchungsausschuss zu Missständen bei der Polizei hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) Erinnerungslücken geltend gemacht. Er habe in seinen früheren Vernehmungen alles gesagt, was zu sagen sei, sagte Strobl am Montag im Landtag in Stuttgart. Die Vorfälle lägen zu weit zurück. Er könne sich an einzelne Details nicht mehr erinnern, sagte der CDU-Politiker auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten. "Da liegen einfach zu viele Jahre dazwischen."
Strobl war bereits im Herbst 2022 in zwei Sitzungen über Stunden durch die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss befragt worden. Der Ausschuss befasst sich seit rund drei Jahren mit sexueller Belästigung und der Beförderungspraxis bei der Polizei sowie der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den Innenminister selbst.
In vielen Monaten zahlreiche Zeugen befragt
Es geht auch darum, wie der inzwischen vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei auf seinen Posten kam und wie Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden. Nach Angaben des Landtags wurden bislang 57 Zeuginnen und Zeugen befragt.
Der Auslöser für den Untersuchungsausschuss des Landtags war der Fall rund um den früheren Inspekteur der Polizei. Dem ranghöchsten Polizeibeamten im Land war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. Der Mann war dann im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage verworfen und entschieden, dass das Verfahren in Stuttgart nicht zu beanstanden sei.