Soziales

Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener teurer

Beschäftigte zahlen einen Teil des Gehalts in die Sozialversicherungen ein. Bei höheren Einkommen soll dafür - nach einer regelmäßigen Anpassung - bald mehr fällig werden.  

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Die Beitragsbemessungsgrenze für ... 5.812,50 Euro steigen. (Illustration)  | Foto: Jens Büttner/dpa
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung soll auf 5.812,50 Euro steigen. (Illustration) Foto: Jens Büttner/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa) - Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich darauf einstellen, im kommenden Jahr mehr für die Renten- und Krankenversicherung zu bezahlen. Das Bundeskabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Sozialministeriums, der jährlich vorgesehene Anpassungen der Rechengrößen dafür festlegt. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung soll demnach von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro steigen. Bis zu dieser Grenze des Monatsgehalts werden Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.

In der Rentenversicherung soll diese Schwelle von derzeit 8.050 Euro zum neuen Jahr auf 8.450 Euro angehoben werden. Hintergrund sind laut Ministerium Gesetzesregelungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Rechengrößen. Sie knüpfen nun an die Lohn- und Gehaltsentwicklung von 2024 an - und die durchschnittliche Lohnzuwachsrate lag demnach damals bei gut fünf Prozent. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Keine Veränderung für die Mehrheit der Versicherten

Das Ministerium erläuterte, von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergebe sich keine Veränderung. Mit der Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst.

© dpa‍-infocom, dpa:251008‍-930‍-136322/1

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