Kreise müssen für Betreuung zahlen
Sozialgericht entscheidet über Kostenübernahme bei der Inklusion / Landkreise sehen das Land in der Verantwortung.
STUTTGART (dpa). Die Kosten für die Schulbegleiter für geistig behinderte Kinder müssen laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts die Kreise tragen – und nicht das Land. Das Gericht wies am Mittwoch die Berufung des Landkreises Tübingen gegen ein Urteil des Sozialgerichts Reutlingen zurück.
Geklagt hatte die Mutter eines Mädchens mit Down Syndrom, das an einer Grundschule unterrichtet wurde. Sie verlangte vom Kreis Tübingen ...