Kreise müssen für Betreuung zahlen

Sozialgericht entscheidet über Kostenübernahme bei der Inklusion / Landkreise sehen das Land in der Verantwortung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Schulbegleiter für behinderte Kinder k...dkreise streiten, wer dafür aufkommt.   | Foto: dpa
Schulbegleiter für behinderte Kinder kosten Geld – Land und Landkreise streiten, wer dafür aufkommt. Foto: dpa

STUTTGART (dpa). Die Kosten für die Schulbegleiter für geistig behinderte Kinder müssen laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts die Kreise tragen – und nicht das Land. Das Gericht wies am Mittwoch die Berufung des Landkreises Tübingen gegen ein Urteil des Sozialgerichts Reutlingen zurück.

Geklagt hatte die Mutter eines Mädchens mit Down Syndrom, das an einer Grundschule unterrichtet wurde. Sie verlangte vom Kreis Tübingen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel