Bundesanwaltschaft

Kriegsverbrechen und Mord? Mutmaßliche IS-Mitglieder gefasst

Zwei Männer sollen in Syrien an Hinrichtungen für den IS beteiligt gewesen sein. Nun wurden sie im Süden Baden-Württembergs festgenommen.  

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Die Männer sind nun in Untersuchungshaft. (Archivbild)  | Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Männer sind nun in Untersuchungshaft. (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat in Singen zwei mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde wirft ihnen vor, in Syrien Kriegsverbrechen und Mord begangen zu haben. Die beiden syrischen Staatsangehörigen wurden demnach am Mittwoch dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft. 

Die Beschuldigten sollen sich im Frühjahr 2014 in der ostsyrischen Stadt Mohassan dem IS angeschlossen und für die Vereinigung gekämpft haben, teilt die Bundesanwaltschaft mit. Im Zuge der Übernahme der zuvor von der "Freien Syrischen Armee" (FSA) kontrollierten Stadt durch den IS nahmen sie im Juni 2014 demnach sechs FSA-Kämpfer fest.

An Hinrichtungen beteiligt?

Die Gefangenen seien in einem Haus des IS-Geheimdienstes festgehalten und vom IS zum Tode verurteilt worden. Die beiden Beschuldigten sollen die Gefangenen zusammen mit weiteren IS-Mitgliedern zu ihrem Hinrichtungsort gebracht und sie dort bis zu ihrer Erschießung bewacht haben. Einer der Beschuldigten habe selbst einen Gefangenen erschossen, so die Behörde.

Die Verdächtigen wurden am Mittwoch von Beamten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg festgenommen. Der Bundesanwaltschaft nach sind sie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen gegen Personen sowie des Mordes dringend verdächtig. Einer von ihnen soll als Heranwachsender gehandelt haben. Als solcher gilt im deutschen Strafrecht, wer zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt war.

© dpa‍-infocom, dpa:250918‍-930‍-54650/1

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