Prozess
Landgericht verhängt knapp vier Jahre Haft für Messerattacke in St. Märgen

Drei Jahre und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil für den 44-Jährigen, der im Januar in St. Märgen seinen 38-jährigen Mitbewohner mit einem Messer angegriffen hat.
Er habe den Geschädigten nicht töten wollen – unter anderem das ließ der 44-jährige Belarusse, der sich seit vergangener Woche wegen eines Messerangriffs gegen seinen polnischen Arbeitskollegen vor dem Landgericht Freiburg verantworten musste, von seinem Verteidiger Nicolai Erschig verlesen.
Der Verdacht auf ein versuchtes ...
Der Verdacht auf ein versuchtes ...