Die Lörracher Behörde akzeptiert damit das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Gersbacher Windpark. Für das Landratsamt hat die Sache den Charakter eines Präzedenzfalls.
Im Streit um Lärmmessungen für den Windpark in Gersbach wird das Landratsamt das Rad der Justiz nicht weiterdrehen. "Wir werden keine Beschwerde beim ...