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Leitartikel: Bewegung beim Unterhalt

  • Fr, 18. Juli 2008
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Von Christian Rath

Das neue Unterhaltsrecht, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, hat viele erschreckt. Nur noch bis zum dritten Geburtstag eines Kindes kann ein alleinerziehender Elternteil – in der Regel die Mutter – zu Hause bleiben. Dann endet im Prinzip der Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der unterhaltspflichtige Vater muss ...

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