Das neue Unterhaltsrecht, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, hat viele erschreckt. Nur noch bis zum dritten Geburtstag eines Kindes kann ein alleinerziehender Elternteil – in der Regel die Mutter – zu Hause bleiben. Dann endet im Prinzip der Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der unterhaltspflichtige Vater muss ...