Urteil im Becker-Prozess
Leitartikel: Grenzen der Wahrheitsfindung

Es war wohl einer der letzten großen RAF-Prozesse, und er endete ernüchternd. 97 Sitzungstage, 165 Zeugen und die Erkenntnis, dass sich Wahrheit nicht erzwingen lässt – viel mehr dürfte vom Verfahren gegen Verena Becker vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht bald nicht mehr in Erinnerung bleiben.
Immerhin: Die heute 59-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die seinerzeit zur ...
Immerhin: Die heute 59-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die seinerzeit zur ...