Harald Preinl sieht seine Einrichtung in Kandern wegen der Einzimmerregelung in Existenznot. Daher hat er sich an den Petitionsausschuss gewandt. Die Reaktion des Landratsamt fällt knapp aus.
Jeder Bürger hat das Recht, den Petitionsausschuss des Landtags anzurufen, wenn er sich durch eine Landesbehörde ungerecht behandelt fühlt, also auch vom Landratsamt. Zu diesem Mittel ...