Leserbrief: Keiner will wissen, was die Chrysanthema kostet
Manfred Himmelsbach (Lahr)
Fr, 7. Nov 2025
Lahr
Thema: Chrysanthema
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Was die Chrysanthema 2025 wirklich kostet, will vermutlich weder der Oberbürgermeister noch der Gemeinderat so genau wissen. Anders lässt es sich nicht erklären, weshalb es bei der Stadtverwaltung noch immer keine Kosten- und Leistungsrechnung gibt, die für Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftsvolumen eine Selbstverständlichkeit ist.
Nach § 14 Gemeinde Haushaltsverordnung (GemHVO) soll für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Kosten müssen aus der Buchhaltung nachprüfbar hergeleitet werden können.
Mit der Befolgung dieser Vorschrift ist die Verwaltung der Stadt Lahr, wie mit der Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) insgesamt, fachlich total überfordert. Soweit bekannt hat sich mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht noch kein einziges Mitglied des derzeitigen Gemeinderats jemals befasst. So verwundert es nicht, dass Oberbürgermeister Ibert von allen Fraktionen gegen Kritik bezüglich mangelnder Kostentransparenz im Zusammenhang mit der Chrysanthema in Schutz genommen wird. Dass keiner wissen will, was die Chrysanthema kostet, ist verständlich, denn keiner will angesichts der prekären Haushaltslage seine Entscheidung für die Chrysanthema rechtfertigen müssen – getreu dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.
Ob man dies als Skandal werten muss, kann dahingestellt bleiben. Skandalös ist jedoch zweifelsfrei die fortgesetzte Missachtung folgender Vorschriften der Gemeindeordnung: Nach § 95 hat eine Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Ergebnisrechnung sowie der Finanzrechnung und der Bilanz besteht. Der letzte vom Gemeinderat festgestellte Jahresabschluss betraf das Haushaltsjahr 2019! Es stellt sich somit die Frage, wie lange bei einer solchen Sichtweise das Recht auf kommunale Selbstverwaltung von der Stadt Lahr noch ausgeübt kann, bevor die Kommunalaufsicht endgültig die Geduld mit der Lahrer Stadtverwaltung verliert.
Manfred Himmelsbach, Lahr