Eine Regel, die kaum einer kennt: 494,40 Euro bezahlte ein Winzer für eine kurze Fahrt zu einem landwirtschaftlichen Grundstück. Weil er die Schweizer Grenze passierte, wurde sein eigenes Auto zur Ware.
Er wollte nur schnell auf einem Grundstück, dass er für einen Tüllinger Nachbarn mulchen wollte, schauen, ob da ein Baumstamm noch im Weg liege, erinnert sich der Nebenerwerbswinzer an den 25. April. Er kurvte dazu auf den Landwirtschaftswegen über den Tüllinger, passierte die Grenze in die Schweiz, passierte die Grenze zurück nach Deutschland und sah sich plötzlich einer deutschen Zollstreife ...