Mehr Aufgaben an privat
Das Vermessungsamt löst damit auch eine Forderung der Verwaltungsreform ein.
ORTENAU (BZ). Das Amt für Vermessung und Geoinformation im Landratsamt kann seit dem 1. Juli keine privaten Anträge auf Grenzänderungen (Teilungsvermessungen) mehr bearbeiten. Grund dafür ist laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes eine bereits in Kraft getretene Änderung des Landesvermessungsgesetzes.
Sie sieht vor, dass Liegenschaftsvermessungen überwiegend von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbV) vorgenommen werden. Das Amt für Vermessung und ...