So wurden schon 1959 die Straftaten Jugendlicher beschrieben
Die Volljährigkeit beginnt mit 18 Jahren ...
Mangelnde Tataufklärung und Gesetzesanwendung, zu wenig Polizei
Leitartikel: Drache mit Imageproblem
Jugendliche brauchen Hilfe zur rechten Zeit
Leitartikel: Sex und Spießer